Niedriger Blutdruck – Ich bin besorgt!!
Geschrieben von admin am Mrz 2, 2010
Niedriger Blutdruck – Ich bin besorgt.
War heute mal wieder nach längerer Zeit bei meinem Arzt!!
Mir ist ja schon lange bekannt, daß ich einen niedrigen Blutdruck habe.
Ein Arzt sagte mir mal,das sei zwar manchmal lästig,aber kein Grund zur
Beunruhigung.
Denn ein niedriger Blutdruck gilt unter Kardiologen nicht mehr als Krankheit.
Nun krank fühle ich mich ja auch nicht in dem Sinne.Es sind nur die lästigen Schwindelgefühle und Benommenheit die sich gelegentlich bemerkbar
machen.
Aber man kann es lernen mit einem oberen Blutdruckwert unter 100mmHg gut umzugehen.
Meine Vorteile aber sind:
Ich muß Herzinfarkt und Schlaganfall sehr viel weniger fürchten, denn es schont die Gefäße.
Mein Arzt hat mir geraten:
1.) Immer ausreichend und viel trinken.
2.) Viel bewegen.
3.) ausgewogene Ernährung.
Sehr geholfen hat mir auch ein bewährtes Naturheilverfahren
Wie man sich bei Krankheit verhalten sollte.
Geschrieben von admin am Feb 8, 2010
Was man bei einer Krankmeldung beachten sollte.
Ihnen dröhnt der Kopf , die Nase läuft , der Hals kratzt.
Kann ja schon mal sein bei dieser Witterung und Jahreszeit.
Wenn Sie eines morgens solche Krankheitszeichen spüren , dann dreht man sich im Bett lieber nochmal um , anstatt zur Arbeit zu gehen.Damit Sie aber mit Ihrem Chef keinen Ärger bekommen , sollten Sie einige Punkte beachten.Natürlich muss der Arbeitgeber möglichst schnell über Ihre Abwesenheit informiert werden.
Am besten ruft man gleich morgens in der Personalabteilung an oder man schickt ein Fax oder email.
Wichtig ist hierbei , daß der Arbeitgeber schnellstmöglich über das Fernbleiben von der Arbeit informiert wird.Ich rate allerdings davon ab , eine Krankmeldung per SMS zu versenden.
Grund: Der Nachweis kann schwierig werden , wenn die SMS z.b.beim Empfänger nicht angekommen ist.
Wenn eine Erkrankung länger als drei Tage andauert , muß spätestens am vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Manche Arbeitgeber verlangen bereits ab dem ersten Tag eine Bescheinigung für den Arztbesuch.
Wie verhalte ich mich nun richtig wenn ich krank bin.
Ob ein starker Schnupfen bereits für eine Krankmeldung reicht , oder erst Fieber oder gar heftige Schmerzen dazukommen müssen , ist im Arbeitsrecht nicht genau und eindeutig geregelt.Entscheidend ist auf jeden Fall , ob der Betreffende arbeitsunfähig ist oder nicht.
Es kommt immer auf den Beruf und die Tätigkeit an , die der Kranke ausübt.
So kann zum Beispiel ein Maurer mit einem verstauchten Fuß bereits nicht mehr arbeiten, dagegen ist es für einen Angestellten nicht unbedingt ein Grund Zuhause zu bleiben.Dies liegt im Ermessen des Arztes.
Dem Arbeitgeber muß den Grund der Erkrankung übrigens nicht mitgeteilt werden.Er muss sich mit der Information zufrieden geben – “ICH BIN KRANK”
Wer krank geschrieben ist , muß nicht zwangsläufig im Bett liegen , darf auch das Haus verlasen ,muß nicht für den Chef ständig erreichbar sein.
Aber was tut man nicht trotzdem alles für die Firma und den Chef.??
Wenn Sie diese Dinge bei Ihrer Krankmeldung beachten , wird
Ihnen auch der Chef gute Besserung wünschen
Übrigens: Die Deutschen sind Weltmeister bei den Arztbesuchen!! Montag ist Arzttag in Deutschland.
Im Durchschnitt sitzen rund 4 % der Bevölkerung täglich beim
Arzt. An Montagen dagegen sind es doppelt so viele.