Kennzeichen Diebstahl in Deutschland
Geschrieben von admin am Aug 2, 2011
Auto-Kennzeichen-Klau in Deutschland.
Immer mehr Diebstähle von Kfz-Kennzeichen werden in Deuschland bekannt.Vorwiegend im Osten des Landes nehmen die Diebstähle stark zu.So wurden auf einem Parkplatz um die 20 Auto-Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit entwendet.
Die Gauner haben es ausnahmslos auf das hintere Kennzeichen abgesehen,da auf diesem die begehrte TÜV-Plakette klebt.
Was kann man denn damit aber anfangen.? Nun – es wird einfach die TÜV-Plakette abgelöst,und zu Geld gemacht.Dazu wird dann ein gefälschter TÜV-Bericht zusammen mit der Tüv-Plakette für 100 Euro bis 200 Euro verkauft.
Anscheinend gibt es dafür auch Abnehmer.Es sind unter anderem Besitzer von Fahrzeugen,die ohne erheblichen finanziellen Aufwand die TÜV-Prüfung nicht mehr bestehen würden.Es ist ein hoher Preis,den die möglichen Käufer bereit sind zu bezahlen.
Ganz vorne im Ranking liegen die orangenen Plaketten,da diese ganze 2 Jahre gültig sind.
Da die meißten Kennzeichen-Halter mit einem Klapp- bzw Klemmsystem ausgestattet sind,läßt sich das Kennzeichen in wenigen Sekunden ohne jegliches Werkzeug entwenden.
Vielleicht war die alte Methode,die Kfz-Kennzeichen mit 2 oder 4 Schrauben festzumachen doch nicht so schlecht.Die Bequemlichkeit hat halt seine Vor – und Nachteile.
Geld kostet Sie es in diesem speziellen Fall auch noch.Zwar übernimmt die Teilkasko-Versicherung die Beschaffungskosten für das neue Auto-Kennzeichen , die Gebühren für die neue Plakette werden aber nicht erstattet.
Kennzeichen-Diebstahl scheint in Deutschland ein lukratives Geschäft zu sein.
Schlagloch – wer zahlt den Schaden
Geschrieben von admin am Jan 12, 2011
Schlagloch wer zahlt.
Sie sind zur Zeit überall,und es werden immer mehr.Sie sind groß und tief,so dass Sie für uns Autofahrer durchaus gefährlich werden können.
Die Rede ist von den Schlaglöchern,die auf unseren Straßen in immer
größerer Anzahl entstehen.Fährt man mit seinem Auto darüber,können Sie einen erheblichen Schaden an Felgen,Lenkung,Federung und dem gesamten Fahrwerk verursachen.
Kommt ein Zweiradfahrer durch so ein Schlagloch zu Fall, kommen mit Sicherheit noch gesundheitliche,körperliche Schäden hinzu.
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr also auf unseren Straßen,die gerade dann zuschlägt.wenn man nicht damit rechnet.
Etwa 2,5 Milliarden Euro müßten aufgebracht werden,um die Schlaglöcher bundesweit zu stopfen.
Da stellt sich natürlich die Frage , wer haftet für Schäden an Kraftfahrzeugen die beim überfahren der Schlaglöcher entstehen können.
Kurz und bündig: Der Autofahrer selbst. – Aber lesen Sie weiter,vielleicht gibt es ja doch noch etwas positives an diesem Artikel.
Grundsätzlich hat die Gemeinde für Ihr Straßennetz eine Verkehrssicherungspflicht.Dieser Pflicht kann sich eine Gemeinde sehr elegant entziehen,indem Sie vorsichtshalber Warnschilder aufstellt,oder für betroffene Straßen ein Tempolimit verhängt.Regen Gebrauch von dieser Möglichkeit macht zum Beispiel die Stadt Dresden.Dort werden ganze Stadtbereiche mit Schildern und Tempolimit überhäuft.
Das darf doch nicht wahr sein werden Sie jetzt denken.Doch es ist so,und das auch noch gerichtlich abgesegnet.Ein Autofahrer hatte sich das Fahrwerk beim überfahren eines Schlagloches beschädigt, und ging vor Gericht leer aus (Az. 11 O 134/02).
Begründung : Der Fahrer war angeblich zu schnell unterwegs.
Es gibt aber auch Gerichte, die für die Autofahrer Verständnis haben,und das alleinige aufstellen von Schildern im Einzelfall nachweislich doch nicht ausgereicht hat.
Es kann sich also doch lohnen,gegen die Gemeinde vorzugehen,um seinen Schaden am Auto ersetzt zu bekommen.Ist eine Straße zum Beispiel nur mit einem Schlagloch versehen,ansonsten aber in gutem Zustand,so müsse der Autoahrer nicht unbedingt damit rechnen dass plötzlich doch ein Schlagloch auftaucht.Trotz aller Sorgfalt sei mit einer solchen Gefahr in der Regel nicht zu rechnen.
Ein Tipp:
Schaden am Fahrzeug und das schadenverursachende Schlagloch dokumentieren. Das Schlagloch am besten fotografieren und vermessen.Dann gibt es im Zweifelsfall keine Diskussion darüber ob das Schlagloch 20 cm oder gar 30 cm tief ,oder ob es überhaupt vorhanden war.
Aber Vorsicht:
Bleiben Sie mit Ihrer Beschreibung bei der Wahrheit,obwohl sich eine Übertreibung vielleicht besser anhören würde, wenn Sie von einem riesen Loch sprechen.
Der Richter könnte ansonsten auf die Idee kommen und sagen: So ein riesen Loch hätten Sie ja sehen müssen,wahrscheinlich haben Sie da Ihre Geschwindigkeit nicht den örtlichen Verhältnissen angepasst und keine Zeit mehr auszuweichen.
Wie auch immer – Fahren Sie vorsichtig.
Wenn Sie Ihre eigene Erfahrung mit Schlaglöchern gemacht haben, schreiben Sie einfach hier auf dieser Seite darüber. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig.
Alle Kommentare werden aber redaktionell geprüft und dann freigeschaltet.
Führerschein mit 17
Geschrieben von admin am Aug 5, 2010
Führerschein mit 17
Schon im nächsten Jahr nähmlich ab 1.Januar 2011 können Jugendliche den Führerschein mit 17 erhalten , allerdings nur mit einer berechtigten,volljährigen Begleitperson. Dies hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Einige wenige Anforderungen an die Begleitperson.
- muß mindestens 30 Jahre alt sein.
- muß mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen.
- darf max. 3 Punkte auf seinem Konto haben.
Niedersachsen hatte schon im Jahr 2004 als erstes Bundesland ein Modellprojekt zum begleiteten Fahren ab 17 gestartet. Ein Jahr
danach wurde dann auch eine bundesweite Regelung eingeführt.
Bundestag und Bundesrat müssen dieser Regelung noch zustimmen.Dann kann die gute Nachricht bundesweit in Kraft treten.
Natürlich bleiben die Fahrschulen für die Ausbildung zuständig, und auch
die Führerschein-Prüfung läuft wie gehabt ab.
Frage: Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?
Antwort: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Frage: Wer macht die Ausbildung und wo kann man sich anmelden?
Antwort: In jeder zugelassenen Fahrschule. Die Ausbildung erfolgt durch einen Fahrlehrer.
Frage: Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung von Bewerbern für das “Begleitete Fahren”?
Antwort: Nein. Die Fahrschüler werden wie bisher alle 18jährigen Bewerber der Klasse B bzw. BE ausgebildet.
Frage: Gibt es besondere Vorschriften für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung?
Antwort: Nein
Wie alles anfing , und wie lange es den Führerschein in Deutschland
schon gibt erfahren Sie hier.
Führerschein mit 17 – Viel Freude beim Fahren
Die AU Plakette gibt es nicht mehr.
Geschrieben von admin am Apr 5, 2010
Die AU- Plakette hat ausgedient.!
wundern Sie sich nicht , wenn Sie immer mehr Fahrzeuge auf den Straßen sehen , die vorne auf dem Kennzeichen nur noch einen Aufkleber haben. Seit 01.01.2010 gibt es die extra Plakette für die Abgasuntersuchung ( AU ) nicht mehr.
Das heißt aber nicht , daß sie abgeschafft wurde.Abgelaufene AU Plaketten werden beim Tüv-Termin vom Prüfer entfernt , und die Lücke mit einer weißen Blanko-Plakette überklebt. Wenn sich die alte Plakette gut entfernen läßt , bleibt die Stelle einfach frei.
Die AU ist aber nicht ersatzlos gestrichen , oder wurde billiger. - Nein der Aufwand bleibt ja der gleiche , nur wurden beide Termine , AU und TÜV zusammengelegt.
Bisher war es ja so , daß TÜV und AU unterschiedliche Gültigkeitszeiten haben konnten. Der Nachteil war schon immer der , daß man z.B. im Januar mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung mußte , die Abgasuntersuchung aber erst im Mai fällig war. Entweder man hat diese 2 Termine akzeptiert , oder man verschenkte 4 Monate und machte dann die Au im Januar mit dem TÜV Termin.
Seit Anfang des Jahres hat man nun diese Wahl nicht mehr.
Wenn das zu prüfende Fahrzeug die Abgasnorm nicht erfüllt , gibt es auch keine neue TÜV-Plakette. Man hat aber weiterhin die Möglichkeit einer Nachuntersuchung innerhalb der 4 Wochen Frist. Läßt man dann die Mängel aus der nicht bestandenen AU-Prüfung beheben,und führt sein Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen erneut vor, dann kostet das nochmal ca. 10,00 Euro.
Läßt man die 4 Wochenfrist verstreichen , wird eine komplette Neuabnahme fällig.
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TÜV 52,00 Euro
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AU 40,00 Euro
Eventuelle Nachuntersuchung 10,00 Euro
Die Abgasuntersuchung muß aber nicht zwingend von der zu prüfenden TÜV Stelle durchgeführt werden. Man hat nach wie vor die Wahl.So kann man die AU zum Beispiel in seiner Autowerkstatt machen lassen , und mit dieser Bestätigung dann zur Hauptuntersuchung fahren.
Folgendes ist dabei zu beachten :
Es muß eine anerkannte AU – Prüfstelle sein. Die AU darf nicht älter als aus dem Vormonat.sein Daraus ergeben sich fast 8 Wochen die die AU-Prüfung zurückliegen darf , aber trotzdem noch anerkannt wird.
Ein Beispiel:
Am 1.Febraur wird die AU von einer anerkannten AU-Prüfstelle gemacht Der Prüfer stellt eine entsprechende Bescheinigung aus , und entfernt die alte AU-Plakette am Fahrzeug.
Am 31.März fahren Sie zur Hauptuntersuchung zu einer TÜV-Prüfstelle und händigen dem Prüfer die AU-Bescheinigung aus.Diese wird nun auch anerkannt , weil sie den oben genannten Punkten entspricht.
Eine andere Variante ist , dass man TÜV und AU zusammen bei einer TÜV-Prüfstelle machen lassen kann.Somit spart man sich den Weg zur eigenen Werkstatt , die Kosten bleiben die gleichen.
Auch dies ist ein Artikel , der für den Verbraucher interessant sein kann. Normalerweise hat man damit aber nur alle 2 oder 3 Jahre zu tun.
Der Artikel ist aus eigener Erfahrung entstanden , und wurde zusätzlich noch nachrecherschiert. Sollten Sie es besser wissen , hinterlassen Sie einfach einen Kommentar.