Führerschein mit 17
Geschrieben von admin am Aug 5, 2010
Führerschein mit 17
Schon im nächsten Jahr nähmlich ab 1.Januar 2011 können Jugendliche den Führerschein mit 17 erhalten , allerdings nur mit einer berechtigten,volljährigen Begleitperson. Dies hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Einige wenige Anforderungen an die Begleitperson.
- muß mindestens 30 Jahre alt sein.
- muß mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzen.
- darf max. 3 Punkte auf seinem Konto haben.
Niedersachsen hatte schon im Jahr 2004 als erstes Bundesland ein Modellprojekt zum begleiteten Fahren ab 17 gestartet. Ein Jahr
danach wurde dann auch eine bundesweite Regelung eingeführt.
Bundestag und Bundesrat müssen dieser Regelung noch zustimmen.Dann kann die gute Nachricht bundesweit in Kraft treten.
Natürlich bleiben die Fahrschulen für die Ausbildung zuständig, und auch
die Führerschein-Prüfung läuft wie gehabt ab.
Frage: Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?
Antwort: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Frage: Wer macht die Ausbildung und wo kann man sich anmelden?
Antwort: In jeder zugelassenen Fahrschule. Die Ausbildung erfolgt durch einen Fahrlehrer.
Frage: Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung von Bewerbern für das “Begleitete Fahren”?
Antwort: Nein. Die Fahrschüler werden wie bisher alle 18jährigen Bewerber der Klasse B bzw. BE ausgebildet.
Frage: Gibt es besondere Vorschriften für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung?
Antwort: Nein
Wie alles anfing , und wie lange es den Führerschein in Deutschland
schon gibt erfahren Sie hier.
Führerschein mit 17 – Viel Freude beim Fahren