Widerspruch bei Gaspreiserhöhung

Geschrieben von admin am Jul 31, 2010

Widerspruch bei Gaspreiserhöhung

Kunden mit Sondertarifen sollten bei der nächsten Gaspreiserhöhung genau prüfen,und besser Widerspruch einlegen.

Schreiben Sie einfach:

daß die Gaspreiserhöhung zu hoch sei,und der Billigkeitskontrolle unterliegt.Zudem sollten Sie Ihren Gasversorger auffordern,seine Kalkulation des Preises offenzulegen.

Der Widerspruch könnte sich für Sie lohnen , denn nach einem BGH-Urteil ist es möglich , daß viele einseitige Preisänderungen der Gasversorger unwirksam sind. Näheres dazu finden Sie unter Aktenzeichen VIII ZR 246/08

Wenn der Verbraucher die Angemessenheit der Preiserhöhung anzweifelt , muß der Versorger diese nachweisen.Weigert er sich , sollten Kunden sich zusammenschließen und gemeinsam klagen. Damit bekommt die Klage vor Gericht mehr Gewicht.Wenn man es alleine versucht , steht man meißt hoffnungslos da.

Wichtig :

Den Widerspruch sollte man aber einlegen , bevor man das erste Mal den erhöhten Preis bezahlt.Denn wer seine Rechnung widerspruchslos bezahlt , akzeptiert die Gaspreiserhöhung.Der Verbraucher hat es immer schwerer , einmal zuviel bezahltes Geld wieder zurückzufordern.

Mein Tipp:

Wenn ein Verbraucher bisher ohne zu meckern die Preiserhöhung hingenommen ,und bezahlt hat ,und erst jetzt Widerspruch gegen vergangene Gaspreiserhöhungen einlegt , der läuft Gefahr , den Prozess zu verlieren.In diesem Fall müßte er wahrscheinlich auch noch die Prozesskosten zusätzlich bezahlen.

Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung zu den Risiken beraten.

Wer bereits früheren Gaspreiserhöhungen widersprochen hat,kann nun zuviel bezahltes Geld zurückfordern.

Bedingung:

Dem Gasversorger muß innerhalb von 3 Monaten nach dem Widerspruch ein Mahnbescheid zugeschickt werden,oder der Verbraucher klagt vor Gericht.

Aber Vorsicht : Ein einfacher Brief könnte ja auf dem Postweg verloren
gehen. Besser wäre den Mahnbescheid per Einschreiben zu verschicken.

Ein weiterer wichtiger Hinweis zu diesem Thema :

Vorsicht beim Abschließen neuer Verträge. Die Versorger könnten
entsprechende Preisanpassungsklauseln einbauen , die im alten Vertrag nicht enthalten sind. Dies wäre natürlich ein weiterer Nachteil für den
Verbraucher.

Man muß nicht jede Gaspreiserhöhung hinnehmen.Wichtig aber ist , daß man den ersten Schritt macht , und mit einem Widerspruch aktiv wird.

Vergleichen Sie hier unverbindlich die Preise anderer Gasversorger.


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